Schweizer Forschende können sich wieder um Fördermittel der Europäischen Union (EU) bewerben.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass Forschende in der Schweiz ab Mittwoch Zugang zu den „ERC Proof of Concept Grants“ des Europäischen Forschungsrats haben.
Dieser Entscheid fällt im Zuge laufender Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zur Aktualisierung bilateraler Abkommen. „Die Möglichkeit, sich für neue Ausschreibungen im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe zu bewerben, bietet eine einmalige Gelegenheit, das kommerzielle oder gesellschaftliche Potenzial innovativer Arbeit freizusetzen“, schrieb das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in einem Beitrag auf X.
Dieser Entscheid sei ein „klares Zeichen des guten Willens“ der EU-Kommission in den laufenden Verhandlungen. Er übertreffe ihre bisherigen Zusagen, stellte der ERC fest. Im Juli waren bereits drei Ausschreibungen für Schweizer Forschende eröffnet worden. Auch dies wurde von der Kommission als Akt des „guten Willens“ bezeichnet.
Verträge über mögliche Stipendien können allerdings nur unterzeichnet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt das Assoziierungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft ist. Die Debatte um die Beteiligung der Schweiz am EU-Forschungsprogramm hat eine lange Vorgeschichte. Nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen im Frühling 2021 stufte Brüssel die Schweiz zunächst als nicht-assoziierten Drittstaat ein.
Seit Mai können sich Forschende in der Schweiz wieder um gewisse ERC Grants im Rahmen von Horizon Europe bewerben . Mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen dem Schweizer Staat und der Europäischen Kommission im März 2024 wird die Schweiz bei Grants wieder als assoziierter Drittstaat behandelt.