Die Verhandlungen über die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) werden voraussichtlich am Donnerstagabend (7. Dezember) zum Abschluss kommen. Die EU-Staaten wollen die Verpflichtung zur Renovierung von Gebäuden abschwächen.
Das Hauptziel der von der Europäischen Kommission im Dezember 2021 vorgelegten Richtlinie war es, die stagnierende Renovierungsrate in Europa anzukurbeln. Zunächst sollten in jedem EU-Mitgliedstaat die 15 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz saniert werden.
Doch nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Staaten ist von diesem Ziel wenig übrig geblieben.
Die wichtigste Maßnahme des Gesetzes, die Festlegung von „Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz“ (MEPS) für die Gebäude mit den schlechtesten Werten, wurde von den EU-Mitgliedstaaten praktisch verworfen. Stattdessen wurde auf einen weniger zielgerichteten Ansatz gesetzt, der auf dem durchschnittlichen Energieverbrauch des Gebäudebestands in jedem Land basiert.
Auch Berlin, das früher für eine ehrgeizigere Gebäuderichtlinie plädierte, hat sich zuletzt für eine Verwässerung der Richtlinie eingesetzt.
„Deutschland fordert mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer Ziele in Bezug auf Wohngebäude“, heißt es in einem Vermerk, den die deutsche Delegation in Brüssel im Vorfeld der für Donnerstag (7. Dezember) angesetzten Abschlussverhandlungen veröffentlicht hat.
„Alle anderen nationalen Maßnahmen wie Finanzierung oder wirtschaftliche Anreize können genutzt werden, um das Energiesparziel für Wohngebäude zu erreichen“, heißt es weiter.
Weitere Punkte auf der Agenda der Gespräche am Donnerstag sind ein Ausstiegsdatum für das Heizen mit fossilen Brennstoffen, auch im Hinblick auf Subventionen, die die EU-Staaten nach der Verabschiedung des Gesetzes in ihre nationalen Renovierungspläne aufnehmen müssen, sowie ein Mandat für Solaranlagen auf Dächern.
Auch Energiesparziele für Wohngebäude bis 2030 und 2035 stehen zur Diskussion.
Berlins Kurswechsel
Ein Drittel des EU-Energiebedarfs und ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU entfallen auf Gebäude. Um das EU-Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, zu erreichen, müssen diese Emissionen auf Null gesenkt werden.
Das EU-Ziel, jährlich zwei Prozent des EU-Gebäudebestands zu renovieren, wurde jedoch seit Jahren nicht erreicht, was die Europäische Kommission vor zwei Jahren dazu veranlasste, eine Überarbeitung der EPBD vorzulegen.
Frühere Versuche, die Gebäuderichtlinie zu überarbeiten, scheiterten wiederholt am hartnäckigen Widerstand der EU-Staaten. Diese wehren sich gegen jegliche Art von Verpflichtung aus Brüssel, Renovierungen verbindlich vorzuschreiben.
Diesmal kam der Widerstand zunächst aus Polen und Italien, während Frankreich und Deutschland zunächst ein Bündnis ehrgeiziger Länder bildeten, die sich für verpflichtende Renovierungen einsetzen wollten.
Die Gespräche scheiterten jedoch, als Berlin nach einem heftigen Regierungsstreit über ein vorgeschlagenes Verbot von Öl- und Gasheizungen seine Unterstützung zurückzog.
Der „Worst-first“-Ansatz wurde stark verwässert, da den EU-Staaten die Möglichkeit eingeräumt wurde, satte 43 Prozent ihres Gebäudebestands als energetische schlechteste Gebäude einzustufen. Das bedeutet, dass mehr Gebäude für eine vorrangige Sanierung infrage kommen würden.
„Aus Sicht des Klimaschutzes und mit Blick auf die soziale Gerechtigkeit ist der derzeitige Stand der Verhandlungen über die europäische Gebäuderichtlinie besorgniserregend“, kommentierte Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings.
Die Diskrepanz zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag sei „dramatisch“ und der derzeitige Stand der Dinge laufe lediglich auf „business as usual“ hinaus.
„Deutschland steht stellvertretend für die Mehrheit der Mitgliedsstaaten: Die Bundesregierung will nicht über die in der jüngsten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossenen Bestimmungen hinausgehen“, sagte er.
Quelle : EURACTIV